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0172-3482045

Mindestalter:

  • 16 Jahre bis 40 km/h
    18 Jahre bis 60 km/h

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart

  • für land- forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h die jeweils nach ihrer Bauart
  • zur Verwendung für land- forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).