Mindestalter:
- 17 Jahre im Rahmen des Begleiteten Fahrens (BF 17)
- 18 Jahre
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
- zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg