Mindestalter 15 Jahre* Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit
- Bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 KW im Falle von Elektromotoren
auch mit Beiwagen.
Fahrräder mit Hilfsmotor
mit den gleichen Merkmalen- zusätzlich jedoch mit Tretkurbeln.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 KW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler
- Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 KW (bei Elektromotoren). (Ehemals Klasse S)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 (bei Fremdzündungsmotoren) oder
- maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 KW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 KW (bei Elektromotoren) und
- Leermasse von nicht mehr als 359 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen. (Ehemals Klasse S)
*in NRW; Regelung zur Zeit nicht in allen Bundesländern gleich.