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Mindestalter 15 Jahre* Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit

  • Bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 KW im Falle von Elektromotoren

auch mit Beiwagen.

Fahrräder mit Hilfsmotor

mit den gleichen Merkmalen- zusätzlich jedoch mit Tretkurbeln.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 KW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler
  • Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 KW (bei Elektromotoren). (Ehemals Klasse S)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 (bei Fremdzündungsmotoren) oder
  • maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 KW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 KW (bei Elektromotoren) und
  • Leermasse von nicht mehr als 359 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen. (Ehemals Klasse S)

 

*in NRW; Regelung zur Zeit nicht in allen Bundesländern gleich.