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0172-3482045

Mindestalter:

  • Vorbesitz der Klasse B erforderlich
  • 24 Jahre
  • 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
  • 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (Prüfung bei der zuständigen IHK) oder nach beschleunigter Grundqualifikation (nur auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt)
  • 20 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
  • 18 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, und A)

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.