Mindestalter:
- Vorbesitz der Klasse B erforderlich
- 24 Jahre
- 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
- 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (Prüfung bei der zuständigen IHK) oder nach beschleunigter Grundqualifikation (nur auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt)
- 20 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- 18 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, und A)
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.





