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Mindestalter:

  • 21 Jahre, Vorbesitz der Klasse B erforderlich
  • 18 Jahre für Bewerber, die die Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in absolvieren (auch Fachkraft im Fahrbetrieb).

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, und A)

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und
  • Länge nicht mehr als 8 Meter,
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.