Mindestalter:
- 21 Jahre, Vorbesitz der Klasse B erforderlich
- 18 Jahre für Bewerber, die die Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in absolvieren (auch Fachkraft im Fahrbetrieb).
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, und A)
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und
- Länge nicht mehr als 8 Meter,
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.