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Mindestalter:

  • 24 Jahre bei Direkteinstieg
  • 20 Jahre bei Vorbesitz von mind. 2 Jahren Klasse A2
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trike)

Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
    bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer

  • Leistung von mehr als 15 KW und
  • Mit symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von mehr als 15 KW (Ehemals Klasse B)