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Mindestalter:

  • 21 Jahre, Vorbesitz der Klasse C erforderlich
  • 18 Jahre für Bewerber, die die Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in absolvieren nach erfolgter Grundqualifikation (Paragraph 4 (1) Nr. 1 BkrFQG).

Zugfahrzeug der Klasse C

  • in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg

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Anmelde- und Informationszeiten:
Montag und Donnerstag ab 18 Uhr

Unterrichtszeiten:
Montag und Donnerstag von 18.30 Uhr bis 20 Uhr

Schulungsraum