Mindestalter:
- 21 Jahre, Vorbesitz der Klasse C erforderlich
- 18 Jahre für Bewerber, die die Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in absolvieren nach erfolgter Grundqualifikation (Paragraph 4 (1) Nr. 1 BkrFQG).
Zugfahrzeug der Klasse C
- in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg