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Mindestalter 16 Jahre

Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 KW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 KW/kg

auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von bis zu 15 KW (Ehemals Klasse B)

Klasse B196

  • Voraussetzungen: Mindestalter von 25 Jahren, 5 Jahre Vorbesitz des Führerscheins Klasse B, Schulung von 4 x 90 Minuten theoretischer klassenspezifischer Stoff für Motorrad, Praxis MINDESTENS 5 x 90 Minuten/10 Fahrstunden à 45 Minuten
  • berechtigt zum Fahren von Krafträdern der Klasse A1 ohne Prüfungen (nur im Inland)
  • Kein Aufstieg zur Klasse A2 nach zwei Jahren möglich.