Mindestalter 16 Jahre
Krafträder mit
- Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
- Motorleistung von nicht mehr als 11 KW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 KW/kg
auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von bis zu 15 KW (Ehemals Klasse B)
Klasse B196
- Voraussetzungen: Mindestalter von 25 Jahren, 5 Jahre Vorbesitz des Führerscheins Klasse B, Schulung von 4 x 90 Minuten theoretischer klassenspezifischer Stoff für Motorrad, Praxis MINDESTENS 5 x 90 Minuten/10 Fahrstunden à 45 Minuten
- berechtigt zum Fahren von Krafträdern der Klasse A1 ohne Prüfungen (nur im Inland)
- Kein Aufstieg zur Klasse A2 nach zwei Jahren möglich.