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Mindestalter:

  • 17 Jahre im Rahmen des Begleiteten Fahrens (BF 17)
  • 18 Jahre
  • Vorbesitz der Klasse B erforderlich

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination

  • mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg (bei vor dem 19.01.2013 erworbener Klasse BE darf die
  • zulässige Gesamtmasse des Anhängers auch über 3500 kg betragen).