Mindestalter:
- 17 Jahre im Rahmen des Begleiteten Fahrens (BF 17)
- 18 Jahre
- Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination
- mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg (bei vor dem 19.01.2013 erworbener Klasse BE darf die
- zulässige Gesamtmasse des Anhängers auch über 3500 kg betragen).