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Mindestalter:

  • 17 Jahre im Rahmen des Begleiteten Fahrens (BF 17)
  • 18 Jahre

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, und A)

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
  • Gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.