Mindestalter:
- 17 Jahre im Rahmen des Begleiteten Fahrens (BF 17)
- 18 Jahre
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, und A)
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
- Gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.