Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg