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0172-3482045

Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz der Klasse B erforderlich

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg