Mindestalter:
- 21 Jahre, Vorbesitz der Klasse D1 erforderlich
- 18 Jahre für Bewerber, die die Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in absolvieren (auch Fachkraft im Fahrbetrieb).
Zugfahrzeug der Klasse D1
- (gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und Länge nicht mehr als 8 Meter) in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.