Vorbesitz der Klasse D erforderlich 24 Jahre 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (Prüfung bei der zuständigen IHK) oder nach beschleunigter Grundqualifikation (nur auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt) 20 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb 18 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt
Zugfahrzeug der Klasse D
(gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer) in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.