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Mindestalter:

  • Vorbesitz der Klasse D erforderlich
    24 Jahre
    23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
    21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (Prüfung bei der zuständigen IHK) oder nach beschleunigter Grundqualifikation (nur auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt)
    20 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
    18 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt

Zugfahrzeug der Klasse D

  • (gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer) in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.